Leitfaden zur Selbsthilfeförderung
Neuerungen im GKV-Leitfaden zur Selbsthilfeförderung § 20c SGB V
Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes hat am 06. Oktober 2009 eine Neufassung des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung (Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20c SGB V vom 10.03.2000 in der Fassung vom 06. Oktober 2009) beschlossen.
Ein wichtiges Anliegen der aktuellen Überarbeitung ist es, der hohen Bedeutung des Themas „Transparenz“ mit angemessenen und auch praktikablen Neuregelungen gerecht zu werden und für beide Partner der Selbsthilfe mehr Verbindlichkeit herzustellen.