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So können Selbsthilfegruppen in Rheinland-Pfalz gefördert werden
Krankenkassen fördern die Selbsthilfe
Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände fördern die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in Deutschland.
Die Förderung gliedert sich in zwei Stränge:
Zum einen in die Gemeinschaftsförderung und zum anderen in die kassenindividuelle Förderung - das gibt Paragraf 20h des Sozialgesetzbuches (SGB) V vor.
70 Prozent der gesetzlich vorgesehenen Fördermittel fließen in die Pauschalförderung, maximal 30 Prozent in die krankenkassenindividuelle Projektförderung.
- Die Kassen in Rheinland-Pfalz haben sich zur GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Rheinland-Pfalz zusammengeschlossen. Vertreter der Selbsthilfe wirken dort beratend mit.
- In Rheinland-Pfalz hatten die Federführung bis heute übernommen:
- - seit 2012 die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
- 2010 und 2011 die IKK Südwest
- 2009 die AOK Rheinland-Pfalz
- 2008 der vdek
Antragsformulare Pauschalförderung 2023
Hinweis: Die Tabellen (Anlagen 3a-c) lassen sich bequem bearbeiten, sie können beschriftet, ausgedruckt und abgespeichert werden.
Nebenbestimmungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 20h SGB V in Rheinland-Pfalz
Umwidmung, Verrechnung, Nachweise 2022
Merkblätter zur Pauschalförderung 2023
- Merkblatt 1: Antragstellung, Mittelverwendung und Nachweis
- Merkblatt 2: Mietkosten und Nebenkosten
- Merkblatt 3a: Büromaterial und Büroanschaffungen - Gruppen
- Merkblatt 3b: Büromaterial und Büroanschaffungen - Landesebene
- Merkblatt 4: Öffentlichkeitsarbeit
- Merkblatt 5: Telefon- und Internetgebühren
- Merkblatt 6: Vortragsveranstaltungen und Selbsthilfetage
- Merkblatt 7: Überregionale Gremien- und Delegiertenversammlungen
- Merkblatt 8: Tagungs-, Kongress- und Messebesuche
- Merkblatt 9: Fahrt- und Reisekosten
- Merkblatt 10: Nicht förderfähige Ausgaben
ANTRAGSFRISTEN - BITTE BEACHTEN SIE:
- Anträge von Selbsthilfegruppen müssen bis spätestens 28. Februar 2023 eingereicht werden,
- Anträge von Selbsthilfeorganisationen bis spätesten 31. Januar 2023.
- Die Anträge müssen fristgerecht, vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original eingereicht werden.
- Anträge bei Gruppenneugründungen sind unterjährig möglich.
Anträge auf Pauschalförderung bitte nur hier abgeben:
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Markt und Service
Rizzastr. 11, 56068 Koblenz
Telefon: 0261 3904-240
E-Mail: gisela.stichler@rps.aok.de
Projektförderung
Unter Projektförderung versteht man „die gezielte, zeitlich begrenzte Förderung einzelner, abgegrenzter Vorhaben und Aktionen von Selbsthilfegruppen“. Das heißt, Krankenkassen können zu bestimmten Themenstellungen gezielt Projekte einzelner Selbsthilfegruppen fördern.
Wenn Sie einen Teil der nachfolgenden Fragen mit Ja beantworten, können Sie davon ausgehen, dass es sich bei Ihrem geplanten Vorhaben um ein Projekt handelt:
- Handelt es sich um ein einzelnes, inhaltlich abgegrenztes Vorhaben?
- Planen Sie ein Vorhaben mit bestimmtem Anfang und Ende?
- Geht das Vorhaben über Ihre tägliche Selbsthilfearbeit hinaus?
- Zielt Ihr Vorhaben auf etwas Neuartiges ab?
- Birgt das Vorhaben Risiken? Zum Beispiel, weil Termine eingehalten werden müssen, größere Investitionen erforderlich sind oder weil die Vereinsorganisation nachhaltig betroffen ist.
- Benötigen Sie externe Fachleute für die Durchführung des Vorhabens?
Projekte sind zum Beispiel:
- Erstellung neuer Veröffentlichungen
- Durchführung von Seminaren zu bestimmten Themen wie zum Beispiel Atemtraining (Raummiete, Einladungen, Qualifizierungsmaßnahmen der SeminarleiterInnen etc.)
- Projekte mit Partnern (Gemeinden, Schulen, Kindertagesstätten, Gesundheitspartner, Betriebsärzte etc.)
- Erstellung von Ausstellungsmaterialen für die Öffentlichkeitsarbeit der Gruppe
- Digitalisierung von Medien
- Aufbau einer Homepage
Anträge auf Projektförderung können grundsätzlich bei jeder gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden. Hier gibt es kein Ein-Ansprechpartner-Modell. Daher nennt man die Projektförderung auch kassenindividuelle Förderung.
Projektanträge sind ganzjährig möglich (Ausnahmen möglich). Es empfiehlt sich, die Anträge so früh wie möglich zu stellen, weil Sie sonst Gefahr laufen, dass alle Mittel bereits verausgabt sind.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht, welche Krankenkassen in Rheinland-Pfalz kassenindividuell fördern und welche nicht und ob bestimmte Voraussetzungen an eine Förderung geknüpft sind.
Kurzübersicht Kassenindividuelle (Projekt-) Förderung nach §20 h SGB V
Hier finden Sie Anträge zur Projektförderung für Gruppen und Organisationen:
- AOK Antrag Projektförderung 2023
- IKK Suedwest Antrag für Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene
- IKK Suedwest Antrag für örtliche/regionale Selbsthilfegruppen
- Knappschaft Antrag für Selbsthilfeorganisationen/Kontaktstellen auf Landes...
- Knappschaft Anlage 1 Sturkturerhebungsbogen
- Knappschaft Anlage 2 Datenverwendungserklärung
- Knappschaft Anlage 3 Erklärung Wahrung Neutralität und Unabhängigkeit
- Knappschaft Antrag für Selbsthilfegruppen
- Knappschaft Anlage 1 Erklärung Kontoinhaber
- Knappschaft Anlage 2 Datenverwendungserklärung
- BKK Antrag für Landesorganisationen der Selbsthilfe
Hier finden Sie die von der GKV Gemeinschaftsförderung Rheinland-Pfalz veröffentlichten Förderzahlen für die Pauschalförderung 2011 bis 2022:
- Transparenzbericht Förderung 2022
- GKV-Budget 2022
- Transparenzbericht Förderung 2021
- GKV-Budget 2021
- Transparenzbericht Förderung 2020
- GKV-Budget 2020
- Transparenzbericht Förderung 2019
- GKV-Budget 2019
- Transparenzbericht Förderung 2018
- GKV-Budget 2018
- Transparenzbericht Förderung 2017
- GKV-Budget 2017
- GKV-Budget 2016
- GKV-Budget 2015
- GKV-Budget 2014
- GKV-Budget 2013
- GKV-Budget 2012
- GKV-Budget 2011
Telefonische Sprechzeiten
0 63 23 / 98 99 24
Montag 17:00-19:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr
Donnerstag 10:00-16:00 Uhr
Freitag 09:00-12:00 Uhr
Kontakt
KISS Pfalz, Selbsthilfetreff Pfalz e.V.
Kirchberg 18
67483 Edesheim
Tel.: 06323 - 989924
Fax: 06323 - 7040750
E-Mail: info@kiss-pfalz.de

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