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Fördermöglichkeit für Selbsthilfegruppen mit dem Thema Pflege (nach §45d SGB XI):

Selbsthilfegruppen in Rheinland-Pfalz, die das Thema Pflege als zentralen Inhalt haben, können nach §45d SHG XI gefördert werden. Inhaltlich befassen sich pflegebezogene Selbsthilfegruppen weniger mit Fragen zu speziellen Krankheitsbildern und deren Therapie; im Fokus stehen vielmehr der Umgang und das Leben mit der eigenen eingeschränkten Selbständigkeit bzw. mit einer Pflegesituation. Selbst betroffene, pflegende Angehörige aber auch Freunde und engagierte Nachbarn pflegebedürftiger Menschen zählen zu dem berechtigten Personenkreis. Wir beraten Sie gerne – in Ihrem Kontaktbüro PflegeSelbsthilfe RLP.
 
Informieren Sie sich über die Fördermöglichkeiten für Ihre Gruppe:

www.pflegeselbsthilfe-rlp.de/foerderung-1

Nachrichten

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat für ehrenamtlich Engagierte eine pauschale Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Sie greift immer…

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Selbsthilfegruppen in Rheinland-Pfalz, die das Thema Pflege als zentralen Inhalt haben, können nach §45d SHG XI gefördert werden. Inhaltlich befassen…

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