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Einwilligungserklärung für die Speicherung von Daten

Die SEKIS führt eine umfangreiche Selbsthilfekartei, die ständig aktualisiert wird. Sie sind in unserer Kartei gespeichert und es hat sich bei Ihnen etwas geändert? Dann haben Sie die Möglichkeit, die Einwilligungserklärung hier abzurufen und ausgefüllt an uns zurückzusenden. Vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus!
 
Sollte Ihre Selbsthilfegruppe oder Ihr Verein neu oder noch nicht bei uns gemeldet sein, haben Sie auch durch diese Einwilligungserklärung die Möglichkeit, sich bei uns registerieren zu lassen.

Einwillingungserklärung

Hinweise zum Datenschutz für Online-Seminare und Online-Meetings
Hinweise zum Datenschutz für Online-Seminare und Online-Meetings

Adressverzeichnis "Hilfe zur Selbsthilfe"

Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit in Rheinland-Pfalz führt eine umfangreiche Datenbank von Selbsthilfegruppen im Gesundheits- und Sozialbereich.
Sollten Sie Interesse an einer Aufnahme in den Wegweiser "Hilfe zur Selbsthilfe" haben, können Sie sich hier den Aufnahmeantrag herunterladen. Der Antrag gilt auch für Änderungen, wenn sich bei Ihren Daten etwas geändert hat.

Antrag zur Aufnahme ins Adressenverzeichnis Selbsthilfe Ministerium

 


 

Leitfaden Vereinsrecht

Vereine und Vereinsmitglieder leisten durch vielfältige Aktivitäten und viel bürgerschaftliches Engagement einen wertvollen Beitrag zum Gemeinwohl.
Mit diesem Leitfaden möchte das Bundesministerium der Justiz Vereinsgründer, Vereinsmitglieder und Vereine bei Fragestellungen rund um das Vereinsrecht unterstützen.

Leitfaden Vereinsrecht

Gesetzliche Versicherung für Ehrenamtliche

Ehrenamtliche Mitarbeiter von Organisationen und Betrieben, die sich im Gesundheitswesen oder der Wohlfahrtspflege engagieren, können bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) versichert sein. Für den Versicherungsschutz ehrenamtlicher Mitarbeiter muss
kein Beitrag entrichtet werden.

Gesetzliche Versicherung für Ehrenamtliche

Merkblatt zur gesetzlichen Unfallversicherung

...für Personen, die unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich im Gesundheitsdienst oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind

Merkblatt zur gesetzlichen Unfallversicherung für Ehrenamtliche


 

Hier geht es zu Downloads der Selbsthilfe-RLP - darunter Broschüren zu vielen Themen in einfacher Sprache

Downloads Selbsthilfe-RLP

Kontakt

Gartenfeldstraße 22
54295 Trier

Tel.:             0651 141180
Fax:             0651-9917688
E-Mail:        kontakt@sekis-trier.de

Facebook:   https://de-de.facebook.com/SEKIS.Trier/

Instagram:  https://instagram.com/selbsthilfetrier

Unsere Sprechzeiten:

montags         9-12 Uhr und 16-19 Uhr
mittwochs     14-16 Uhr
donnerstags   9-12 Uhr
freitags           9-12 Uhr

Persönliche Gespräche nach Vereinbarung. Unsere Angebote sind kostenfrei.